Vertragspfandrecht

Vertragspfandrecht
das durch vertragliche Vereinbarung begründete  Pfandrecht. V. verlangt i.d.R. Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger ( Pfandbestellung); deshalb in der Wirtschaft wenig gebräuchlich und weitgehend durch die  Sicherungsübereignung verdrängt, bei der eine Übergabe der Sache nicht erforderlich ist.
- Praktische Verwendung des V. bes. beim Lombardgeschäft der Banken.
- Gegensatz:  Gesetzliches Pfandrecht.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Pfandrecht — Pfandrecht, im subjektiven Sinne das dingliche Recht an einer fremden beweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte wegen einer Forderung (an den Besteller des Pfandrechts oder einen Dritten) Befriedigung aus der Sache suchen darf; im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfandrecht — Zurückbehaltungsrecht * * * Pfạnd|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Gläubigers, ein Pfand zur Befriedigung seiner Forderung zu verkaufen * * * Pfandrecht,   das dingliche Recht eines Gläubigers, einen fremden Gegenstand zur Befriedigung seines… …   Universal-Lexikon

  • gesetzliches Pfandrecht — 1. Begriff/Regelung: ⇡ Pfandrecht, das nicht durch Vertrag, sondern unmittelbar kraft Gesetzes entsteht. Regelung i.Allg. wie ⇡ Vertragspfandrecht (§ 1257 BGB). 2. Fälle des g.P.: (1) Des Vermieters (⇡ Vermieterpfandrecht, §§ 562 ff. BGB); (2)… …   Lexikon der Economics

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