- Vertragspfandrecht
- das durch vertragliche Vereinbarung begründete ⇡ Pfandrecht. V. verlangt i.d.R. Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger (⇡ Pfandbestellung); deshalb in der Wirtschaft wenig gebräuchlich und weitgehend durch die ⇡ Sicherungsübereignung verdrängt, bei der eine Übergabe der Sache nicht erforderlich ist.- Praktische Verwendung des V. bes. beim Lombardgeschäft der Banken.- Gegensatz: ⇡ Gesetzliches Pfandrecht.
Lexikon der Economics. 2013.